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LuxembourgForFinance Produkte Dienstleistungen Pfandbriefe

PfandbriefeAusgehend vom Prinzip des deutschen Hypothekenbankgesetzes (HBG) und in geringerem Maße auch anderer Gesetzgebungen verabschiedete Luxemburg 1997 ein Gesetz über die Einführung eines Anlageproduktes mit erstklassiger Bonität: den luxemburgischen Pfandbrief. Dieses Kapitel erläutert die Grundzüge des luxemburgischen Pfandbriefs und veranschaulicht seine Vorteile:Wichtigste Merkmale luxemburgischer Pfandbriefe Überblick über den Pfandbriefmarkt Rechtsrahmen Ratingverfahren für Pfandbriefe:Ein Pfandbrief ist eine von einem Realkreditinstitut begebene Schuldverschreibung. Sie ist in der Regel fest verzinslich und garantiert die vollständige Rückzahlung des Nominalkapitals bei Fälligkeit. Der Erlös aus einer Pfandbriefemission dient der Refinanzierung von Realkrediten oder Darlehen an die öffentliche Hand. Wie unterscheidet sich eine von einer Bank begebene herkömmliche Schuldverschreibung von einem Pfandbrief?Ein Pfandbrief gewährt seinem Inhaber ein Recht auf die vorrangige Bedienung seiner Zins- und Kapitalforderungen. Dieses Vorrecht ist vorrangig gegenüber allen sonstigen Vorzugsrechten, einschließlich denjenigen der Staatskasse. Infolgedessen hat ein Pfandbriefgläubiger die Gewähr, dass seine Forderung bei Fälligkeit vorrangig vor allen übrigen Gläubigern des Emittenten befriedigt wird. Dagegen steht der Inhaber einer herkömmlichen, von einer Bank begebenen Schuldverschreibung im Insolvenzfall in Konkurrenz zu allen übrigen Gläubigern.Man unterscheidet zwei Arten von Pfandbriefen:Hypothekenpfandbriefe, die der Finanzierung von Realkrediten dienenÖffentliche Pfandbriefe zur Finanzierung von Krediten für die öffentliche Hand und die Kommunen. Äußerst strenge ÜberwachungLuxemburgische Pfandbriefe weisen deshalb eine sehr hohe Bonität auf, weil sie nur von Realkreditinstituten begeben werden dürfen, die einer äußerst strengen Überwachung durch die Aufsichtsbehörde des luxemburgischen Finanzsektors (CSSF) und eines Sonderprüfers unterliegen, der speziell zur Prüfung der Deckungsmassen von Pfandbriefe emittierenden Instituten ernannt wird.Da für luxemburgische Pfandbriefe wirksame rechtliche und gesetzliche Schutzmechanismen gelten, bieten sie den Pfandbriefgläubigern eine außergewöhnlich hohe Sicherheit, wie die von Ratingagenturen wie Standard & Poor’s und Fitch verliehenen AAA-Ratings für diese beiden Kategorien von Pfandbriefen belegen. Ein erstklassiges AnlageproduktLuxemburgische Pfandbriefe stellen sowohl für Privatanleger als auch für institutionelle Investoren sowie für den Eigenhandel der Banken ein ausgezeichnetes Anlageinstrument dar. Hinsichtlich der Mindestanforderungen für das aufsichtsrechtliche Eigenkapital weisen luxemburgische Pfandbriefe eine sehr günstige Risikogewichtung von 10 % auf. Die 1997 erfolgte Einführung der Pfandbriefe in ihrer derzeitigen Form in luxemburgisches Gesetz zog die Gründung von drei Realkreditinstituten für die Emission von Pfandbriefen nach sich.Für diese Banken war der Finanzplatz Luxemburg aufgrund der internationalen Dimension der luxemburgischen Gesetzgebung besonders attraktiv. So können dieser Realkreditbanken Darlehen an Kreditnehmer in allen OECD-Staaten vergeben. Ende 2004 belief sich das Emissionsvolumen der luxemburgischen Pfandbriefe auf 23.000 Millionen EUR, davon 6.753 Millionen EUR im Rahmen von Jumbo-Pfandbriefemissionen, d.h. Anleihen mit einem Emissionsvolumen von mindestens 500 Millionen EUR. Bisher beschränkten sich die Emissionen auf öffentliche Pfandbriefe. Der Grund hierfür ist, dass die luxemburgischen Pfandbriefbanken ausschließlich für die Finanzierung der öffentlichen Hand herangezogen werden. Diese Situation dürfte sich jedoch ändern, denn die Vorbereitungen für die Emission von Hypothekenpfandbriefen sind bereits im Gange. Dynamische EntwicklungDie kräftige Dynamik des luxemburgischen Pfandbriefmarktes kann anhand der Entwicklung der Bilanzsummen der drei bestehenden Spezialbanken, die diesen Pfandbrieftyp emittieren, veranschaulicht werden:Der luxemburgische Rechtsrahmen beruht auf den folgenden Grundprinzipien:Grundsatz des Vorrechts für Pfandgläubiger: Dieser kommt in den Genuss einer vorrangigen Bedienung seiner Forderung aus dem Deckungsstock des Emittenten; dieses Vorrecht ist vorrangig gegenüber allen anderen bestehenden VorzugsrechtenSpezialbankgrundsatz: Pfandbriefbanken sind Realkreditinstitute, die ausschließlich für die Ausübung risikoarmer Geschäfte zugelassen sindGrundsatz des Deckungsstocks: Pfandbriefbanken sind verpflichtet, die zur ordentlichen Deckung der Pfandbriefe dienenden Hypotheken und sonstigen Werte in ein Hypothekenregister mit doppelter Buchführung und zwei Sektionen für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe einzutragen. Ferner muss der gesamte Nominalwert aller in Umlauf befindlichen Pfandbriefe jederzeit durch Deckungswerte von mindestens gleicher Höhe gedeckt sein (Nominalwertdeckung) müssen die Finanzkosten der Pfandbriefzinsen jederzeit mindestens durch Zinserträge der Deckungswerte in gleicher Höhe gedeckt sein (Zinsdeckung) muss der gesamte Nettobarwert der Deckungswerte jederzeit mindestens dem gesamten Nettobarwert der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe entsprechen (Barwertdeckung). Darüber hinaus sind folgende Kriterien einzuhalten: Das Emissionsvolumen der Pfandbriefe, die von einer zur Pfandbriefemission zugelassenen Bank ausgegeben werden, darf insgesamt das 60-fache ihres eigenen Kapitals nicht übersteigen.Die Pfandbriefbanken werden von der Aufsichtsbehörde des luxemburgischen Finanzsektors (CSSF) und einem Sachprüfer überwacht, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Stellung und Verwaltung der Deckungswerte zu überprüfen. 4. Ratingverfahren für Pfandbriefe4.1. ÜberblickDiversifikation der DeckungswerteDank der internationalen Ausrichtung der luxemburgischen Gesetzgebung sind die Pfandbriefbanken am Platz in der Lage, eine echte Diversifikationspolitik für ihre Deckungsmassen zu verfolgen. Die luxemburgischen Pfandbriefe werden deshalb in geringerem Maß durch mögliche Herabstufungen der Länderratings beeinträchtigt, da die Pfandbriefbanken die Zusammensetzung ihrer Deckungsmassen jederzeit anzupassen können. Derivative ProdukteDas luxemburgische Recht lässt den Einsatz von Derivaten wie Zins- oder Devisenswaps zur finanziellen Verwaltung und Absicherung von Pfandbriefen zu. Marktrisiken können folglich effizienter abgesichert werden, ein Vorteil, der von den Ratingagenturen sehr positiv bewertet wird. Bisher haben nur die beiden Ratingagenturen Standard & Poors und Fitch offizielle Ratings für luxemburgische Pfandbriefe angekündigt. Alle bedeutenden internationalen Ratingagenturen haben jedoch Studien über die Grundzüge des für diese Finanzinstrumente anwendbaren Ratingverfahrens veröffentlicht. 4.2. Ratingverfahren der einzelnen RatingagenturenStandard & PoorsDie Pfandbriefanalyse von Standard & Poors beruht auf einem so genannten strukturierten Finanzierungsansatz. Dieses Verfahren konzentriert sich auf die Qualität der vorhandenen Sicherheiten und die mit dem Deckungsstock verbundenen Marktrisiken. Die Ratingagentur geht davon aus, dass der regulatorische Rahmen ausreichend solide ist, dass eine getrennte Betrachtung des Ratings eines Pfandbriefs und der Pfandbriefbank gerechtfertigt ist. Für die Vergabe von Bestnoten verlangt Standard & Poors eine sichernde Überdeckung zur Besicherung: der Zahlungsausfallrisiken für die Deckungswerte der Liquiditäts- und Marktrisiken in Abhängigkeit von der Zusammensetzung der Vermögenswerte im Deckungsstock unter Berücksichtigung der technischen Merkmale des umlaufenden Pfandbriefs. MoodysDie Methode von Moody’s beruht auf dem Grundsatz, demzufolge das Rating der Emissionsbank und dasjenige des umlaufenden Pfandbriefs nicht getrennt betrachtet werden können. Folglich wendet Moody’s ein zweistufiges Ratingverfahren an: erste Stufe: Bewertung der Solvabilität der Emissionsbankzweite Stufe: Bewertung der Kreditqualität des Pfandbriefs, aus der sich Rating-Diskrepanzen von bis zu zwei Stufen für die luxemburgischen Banken ergeben können. Der von Moody’s verwendete Ansatz für luxemburgische Pfandbriefemissionen unterscheidet nicht zwischen Hypotheken- und öffentlichen Pfandbriefen. Moody’s rechtfertigt die Präzision der Ratingabstufung insbesondere mit dem Liquiditätsrisiko, das durch Ungleichgewichte zwischen den Cashflows der Deckungswerte und den umlaufenden Pfandbriefen entstehen kann. FitchDie von Fitch verwendete Ratingmethode beruht auf zwei Etappen:erstens, der Analyse des regulatorischen Rahmens, der für die betroffene Pfandbriefemission giltzweitens, der Analyse der Solvabilität der Emissionsbank und ihres Deckungsstocks. Bei dieser zweiten Etappe verlässt sich Fitch nicht auf ein beliebiges Ratingsystem, das eine automatische Verknüpfung zwischen dem Rating des Pfandbriefs und demjenigen des Emittenten herstellt. Weist die Emissionsbank ein geeignetes Risikoprofil auf, können die Pfandbriefe mit einem Rating von AAA ausgezeichnet werden. Die Analyse besteht folglich aus drei Stufen: RechtsrahmenSolvabilitätsgrad der Bank und Kreditqualität des Deckungsstocks, je nach Pfandbrieftyp (Hypotheken- oder öffentlicher Pfandbrief), und Abstimmung der Cashflows des Deckungsstocks mit dem ausstehenden PfandbriefvolumenÜberdeckungPfandbriefeAusgehend vom Prinzip des deutschen Hypothekenbankgesetzes (HBG) und in geringerem Maße auch anderer Gesetzgebungen verabschiedete Luxemburg 1997 ein Gesetz über die Einführung eines Anlageproduktes mit erstklassiger Bonität: den luxemburgischen Pfandbrief. Dieses Kapitel erläutert die Grundzüge des luxemburgischen Pfandbriefs und veranschaulicht seine Vorteile:Wichtigste Merkmale luxemburgischer Pfandbriefe Überblick über den Pfandbriefmarkt Rechtsrahmen Ratingverfahren für Pfandbriefe:Ein Pfandbrief ist eine von einem Realkreditinstitut begebene Schuldverschreibung. Sie ist in der Regel fest verzinslich und garantiert die vollständige Rückzahlung des Nominalkapitals bei Fälligkeit. Der Erlös aus einer Pfandbriefemission dient der Refinanzierung von Realkrediten oder Darlehen an die öffentliche Hand. Wie unterscheidet sich eine von einer Bank begebene herkömmliche Schuldverschreibung von einem Pfandbrief?Ein Pfandbrief gewährt seinem Inhaber ein Recht auf die vorrangige Bedienung seiner Zins- und Kapitalforderungen. Dieses Vorrecht ist vorrangig gegenüber allen sonstigen Vorzugsrechten, einschließlich denjenigen der Staatskasse. Infolgedessen hat ein Pfandbriefgläubiger die Gewähr, dass seine Forderung bei Fälligkeit vorrangig vor allen übrigen Gläubigern des Emittenten befriedigt wird. Dagegen steht der Inhaber einer herkömmlichen, von einer Bank begebenen Schuldverschreibung im Insolvenzfall in Konkurrenz zu allen übrigen Gläubigern. Man unterscheidet zwei Arten von Pfandbriefen:Hypothekenpfandbriefe, die der Finanzierung von Realkrediten dienenÖffentliche Pfandbriefe zur Finanzierung von Krediten für die öffentliche Hand und die Kommunen. Äußerst strenge ÜberwachungLuxemburgische Pfandbriefe weisen deshalb eine sehr hohe Bonität auf, weil sie nur von Realkreditinstituten begeben werden dürfen, die einer äußerst strengen Überwachung durch die Aufsichtsbehörde des luxemburgischen Finanzsektors (CSSF) und eines Sonderprüfers unterliegen, der speziell zur Prüfung der Deckungsmassen von Pfandbriefe emittierenden Instituten ernannt wird. Da für luxemburgische Pfandbriefe wirksame rechtliche und gesetzliche Schutzmechanismen gelten, bieten sie den Pfandbriefgläubigern eine außergewöhnlich hohe Sicherheit, wie die von Ratingagenturen wie Standard & Poor’s und Fitch verliehenen AAA-Ratings für diese beiden Kategorien von Pfandbriefen belegen. Ein erstklassiges AnlageproduktLuxemburgische Pfandbriefe stellen sowohl für Privatanleger als auch für institutionelle Investoren sowie für den Eigenhandel der Banken ein ausgezeichnetes Anlageinstrument dar. Hinsichtlich der Mindestanforderungen für das aufsichtsrechtliche Eigenkapital weisen luxemburgische Pfandbriefe eine sehr günstige Risikogewichtung von 10 % auf. Die 1997 erfolgte Einführung der Pfandbriefe in ihrer derzeitigen Form in luxemburgisches Gesetz zog die Gründung von drei Realkreditinstituten für die Emission von Pfandbriefen nach sich. Für diese Banken war der Finanzplatz Luxemburg aufgrund der internationalen Dimension der luxemburgischen Gesetzgebung besonders attraktiv. So können dieser Realkreditbanken Darlehen an Kreditnehmer in allen OECD-Staaten vergeben. Ende 2004 belief sich das Emissionsvolumen der luxemburgischen Pfandbriefe auf 23. 000 Millionen EUR, davon 6. 753 Millionen EUR im Rahmen von Jumbo-Pfandbriefemissionen, d. h. Anleihen mit einem Emissionsvolumen von mindestens 500 Millionen EUR. Bisher beschränkten sich die Emissionen auf öffentliche Pfandbriefe. Der Grund hierfür ist, dass die luxemburgischen Pfandbriefbanken ausschließlich für die Finanzierung der öffentlichen Hand herangezogen werden. Diese Situation dürfte sich jedoch ändern, denn die Vorbereitungen für die Emission von Hypothekenpfandbriefen sind bereits im Gange. Dynamische EntwicklungDie kräftige Dynamik des luxemburgischen Pfandbriefmarktes kann anhand der Entwicklung der Bilanzsummen der drei bestehenden Spezialbanken, die diesen Pfandbrieftyp emittieren, veranschaulicht werden:Der luxemburgische Rechtsrahmen beruht auf den folgenden Grundprinzipien:Grundsatz des Vorrechts für Pfandgläubiger: Dieser kommt in den Genuss einer vorrangigen Bedienung seiner Forderung aus dem Deckungsstock des Emittenten; dieses Vorrecht ist vorrangig gegenüber allen anderen bestehenden VorzugsrechtenSpezialbankgrundsatz: Pfandbriefbanken sind Realkreditinstitute, die ausschließlich für die Ausübung risikoarmer Geschäfte zugelassen sindGrundsatz des Deckungsstocks: Pfandbriefbanken sind verpflichtet, die zur ordentlichen Deckung der Pfandbriefe dienenden Hypotheken und sonstigen Werte in ein Hypothekenregister mit doppelter Buchführung und zwei Sektionen für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe einzutragen. Ferner muss der gesamte Nominalwert aller in Umlauf befindlichen Pfandbriefe jederzeit durch Deckungswerte von mindestens gleicher Höhe gedeckt sein (Nominalwertdeckung) müssen die Finanzkosten der Pfandbriefzinsen jederzeit mindestens durch Zinserträge der Deckungswerte in gleicher Höhe gedeckt sein (Zinsdeckung) muss der gesamte Nettobarwert der Deckungswerte jederzeit mindestens dem gesamten Nettobarwert der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe entsprechen (Barwertdeckung). Darüber hinaus sind folgende Kriterien einzuhalten: Das Emissionsvolumen der Pfandbriefe, die von einer zur Pfandbriefemission zugelassenen Bank ausgegeben werden, darf insgesamt das 60-fache ihres eigenen Kapitals nicht übersteigen. Die Pfandbriefbanken werden von der Aufsichtsbehörde des luxemburgischen Finanzsektors (CSSF) und einem Sachprüfer überwacht, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Stellung und Verwaltung der Deckungswerte zu überprüfen. 4. Ratingverfahren für Pfandbriefe4. 1. ÜberblickDiversifikation der DeckungswerteDank der internationalen Ausrichtung der luxemburgischen Gesetzgebung sind die Pfandbriefbanken am Platz in der Lage, eine echte Diversifikationspolitik für ihre Deckungsmassen zu verfolgen. Die luxemburgischen Pfandbriefe werden deshalb in geringerem Maß durch mögliche Herabstufungen der Länderratings beeinträchtigt, da die Pfandbriefbanken die Zusammensetzung ihrer Deckungsmassen jederzeit anzupassen können. Derivative ProdukteDas luxemburgische Recht lässt den Einsatz von Derivaten wie Zins- oder Devisenswaps zur finanziellen Verwaltung und Absicherung von Pfandbriefen zu. Marktrisiken können folglich effizienter abgesichert werden, ein Vorteil, der von den Ratingagenturen sehr positiv bewertet wird. Bisher haben nur die beiden Ratingagenturen Standard & Poors und Fitch offizielle Ratings für luxemburgische Pfandbriefe angekündigt. Alle bedeutenden internationalen Ratingagenturen haben jedoch Studien über die Grundzüge des für diese Finanzinstrumente anwendbaren Ratingverfahrens veröffentlicht. 4. 2. Ratingverfahren der einzelnen RatingagenturenStandard & PoorsDie Pfandbriefanalyse von Standard & Poors beruht auf einem so genannten strukturierten Finanzierungsansatz. Dieses Verfahren konzentriert sich auf die Qualität der vorhandenen Sicherheiten und die mit dem Deckungsstock verbundenen Marktrisiken. Die Ratingagentur geht davon aus, dass der regulatorische Rahmen ausreichend solide ist, dass eine getrennte Betrachtung des Ratings eines Pfandbriefs und der Pfandbriefbank gerechtfertigt ist. 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